
Zahlungsverweigerung
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadenfall
- Vorwurf der Obliegenheitsverletzung
- Anzeigepflichtverletzung
- Vorwurf der grob fahrlässigen Beiführung eines Versicherungsfalls
- Nachweis des Versicherungsfalls
Werden Ihnen Versicherungszahlungen verweigert? Wird ein Sach- oder ein Personenschaden nicht als dieser anerkannt? Oder haben Sie Rechtsfragen zu den Vertragsbedingungen bei Ihrer Versicherung? Ich berate Sie umfassend, kläre Sie über Ihre Rechte auf und vertrete diese, wenn nötig, auch vor Gericht.
Eine Beratung lohnt sich immer! Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Werden Ihnen Versicherungszahlungen verweigert? Wird ein Sach- oder ein Personenschaden nicht als dieser anerkannt? Oder haben Sie Rechtsfragen zu den Vertragsbedingungen bei Ihrer Versicherung? Ich berate Sie umfassend, kläre Sie über Ihre Rechte auf und vertrete diese, wenn nötig, auch vor Gericht.
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Martin Schnelle
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Spezialisiert auf das Versicherungsrecht
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht blicke ich auf jahrelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet zurück und kann Ihren Fall angemessen bewerten, um die für Ihren Fall beste Lösung zu finden.
Effektive Durchsetzung Ihrer Forderungen
In vielen Fällen sind Versicherungsnehmer auf die Zahlungen des Versicherers angewiesen. Daher weiß ich, wie wichtig eine schnelle, aber auch gründliche Fallbearbeitung ist. Vertrauen Sie mir Ihren Fall an, ich helfe Ihnen zuverlässig.
Flexible Terminvergabe
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, damit wir einen passenden Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren können. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich.